Außenbereichssatzung "Unterstuben" gemäß § 35 Abs. 6 BauGB

Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 4.7.2023 beschlossen, ein Planverfahren zur Neuaufstellung einer Außenbereichssatzung gemäß § 35 Abs. 6 für den Weiler Unterstuben einzuleiten.

Der Geltungsbereich umfasst die Flurstücke:
407 (T), 408 (T), 410 (T), 411 (T), 413 (T), 414 (T), 414/1, 416 (T), 418 (T) und 1303 (T) jeweils Gemarkung Haberskirchen. Der Geltungsbereich bestimmt sich nach dem in der zeichnerischen Darstellung (nebenstehend) festgesetzten Flächenbereich. Auf dieser Teilfläche soll der Siedlungsansatz Unterstuben weiterentwickelt werden.
Die Planungsfläche umfasst den Ort Unterstuben, wobei sich die Bebauung an der erschließenden Gemeindeverbindungsstraße orientiert. Die Hauptachse der Ortsentwicklung verläuft an der Straße entlang in West – Ost Richtung. Diese im Ort angelegte grundsätzlich organische Siedlungsentwicklung wird konsequent fortgeführt. Ein Planentwurf ist vom Büro Pongratz ausgearbeitet worden.

Die Planungsunterlagen in digitaler Form können  hier geladen werden, indem man  untenstehenden Hyperlink betätigt. Zum Betrachten ist der aktuelle kostenlose Acrobat Reader notwendig.

 

Planungsunterlagen und Bekanntmachung

 

Sollten Probleme auftreten  geben Sie uns bitte unter der Mailadresse markt@reisbach.de oder der Telefonnummer 08734-4927 Bescheid.

Die Unterlagen liegen auch im Rahmen der Auslegung  zur Einsicht bereit.