Alles zum Übertritt

Von der 4. Jahrgangsstufe Grundschule

Die Grundschule spricht eine Empfehlung aus, welche Schulart für das Kind in seiner derzeitigen Lebensphase angebracht ist. Die Grundschule zieht dafür die Gesamtdurchschnittsnote aus den Fächern Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachunterricht der 4. Jahrgangsstufe heran. 

 

Gymnasium bis 2,33
Realschule 2,66
Mittelschule ab 3,0

 

 

Probeunterricht

Mit einem erfolgreich absolvierten Probeunterricht an der gewünschten Schulart kann auch eine Eignungsfeststellung erfolgen. Dabei werden in einem dreitägigen Probeunterricht die schriftlichen Aufgaben in den Fächern Deutsch und Mathematik zentral gestellt. In beiden Fächern werden auch mündliche Noten gebildet. Bestanden hat, wer in dem einen Fach mindestens die Note 3 und in dem anderen Fach mindestens die Note 4 erreicht hat.

Die Eltern können sich für einen Übertritt ihres Kindes entscheiden, wenn im Probeunterricht in beiden Fächern jeweils die Note 4 erreicht wurde (Elternwille).

 

 

Von der 5. Jahrgangsstufe Mittelschule:

Das Kind kann auch nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe von der Mittelschule in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln, wenn die Durchschnittsnote im Jahreszeugnis mindestens 2,0 (Deutsch und Mathematik) beträgt.

 

 

Von der 5. Jahrgangsstufe Realschule:

Nach Abschluss der 5. Jahrgangsstufe an der Realschule kann das Kind in die 5. jahrgangsstufe des Gymnasiums wechseln, wenn die Durchschnittsnote im Jahreszeugnis mindestens 2,50 in den beiden Fächern Deutsch und Mathematik beträgt. 

 

 

 

Weitere ausführliche Informationen finden Sie hier.