Schuleinschreibung

Allgemeine Infos zur Schuleinschreibung

Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2019 und 30.09.2020 geboren sind, sowie alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2019 und 30.09.2019 geboren sind, und deren Eltern letztes Jahr das Recht auf Einschulungsverschiebung in Anspruch genommen haben. Schulpflichtig sind ebenfalls Kinder, die letztes Jahr zurückgestellt wurden (geboren vor 30.06.2019).

Einschulungskorridor:

Auch wenn das Geburtsdatum des Kindes im sog. Einschulungskorridor liegt (geb. 01.07.-30.09.2020) und die Einschulung auf das Schuljahr 2027/28 verschoben werden soll, sind die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung und Schuleinschreibung verpflichtet!

Die Schuleinschreibung ist geplant für den 17.März 2026 an der Grundschule Reisbach. Schulpflichtige Kinder, deren Eltern im letzten Jahr die Korridorregelung in Anspruch genommen haben (geb. zwischen 01.07.2019 und 30.09.2019), kommen heuer NICHT NOCH EINMAL zur Schuleinschreibung!

Folgende Unterlagen sind vorzulegen bzw. auszufüllen: 

  • Gesundheitsnachweis
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Datenschutzerklärung
  • Schweigepflichtsentbindung Kindergarten
  • ggf. Kopie Sorgerechtsbescheid bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern
  • optional: Anmeldung Offener Ganztag (Betreuung im Anschluss an den Unterricht)
  • optional: Schriftliche Erklärung der Verschiebung der Einschulung auf das Schuljahr 2027/28 (für "Korridorkinder")