Allgemeine Infos zur Schuleinschreibung
Schulpflichtig sind alle Kinder, die zwischen dem 01.10.2018 und 30.09.2019 geboren sind, sowie alle Kinder, die zwischen dem 01.07.2018 und 30.09.2018 geboren sind, und deren Eltern letztes Jahr das Recht auf Einschulungsverschiebung in Anspruch genommen haben. Schulpflichtig sind ebenfalls Kinder, die letztes Jahr zurückgestellt wurden (geboren vor 30.06.2018).
Einschulungskorridor:
Auch wenn das Geburtsdatum des Kindes im sog. Einschulungskorridor liegt (geb. 01.07.-30.09.2019) und die Einschulung auf das Schuljahr 2026/27 verschoben werden soll, sind die Erziehungsberechtigten zur Anmeldung und Schuleinschreibung verpflichtet!
Die Schuleinschreibung ist geplant in der 2.Märzwoche 2025 an der Grundschule Reisbach. Schulpflichtige Kinder, deren Eltern im letzten Jahr die Korridorregelung in Anspruch genommen haben (geb. zwischen 01.07.2018 und 30.09.2018), kommen heuer NICHT NOCH EINMAL zur Schuleinschreibung!
Folgende Unterlagen sind vorzulegen:
- Gesundheitsnachweis
- Geburtsurkunde des Kindes
- Kopie Sorgerechtsbescheid bei getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern