Der Marktgemeinderat des Marktes Reisbach hat am 26.04.2022 beschlossen, den bestehenden Bebauungs- und Grünordnungsplan „Am Straßäcker“ über Deckblatt Nr. 2 im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB und Art 81 BayBO auf Antrag in folgenden Punkten zu ändern
• Die Baugrenzen für die Hauptgebäude als auch die Baugrenzen der Garagen / Nebengebäude werden geringfügig geändert. Die Baugrenzen rücken von der östlichen Grenze ca. 80 cm weiter nach Westen.
• Die Firsthöhe wird bezogen auf den bisher definierten Bezugspunkt um 30 cm höher festgesetzt (von bisher 5,50 m auf 5,80 m).
Im Übrigen bleiben die bisherigen Vorgaben unberührt.
Der Entwurf mit Begründung lag in der Zeit vom 09.05.2022 bis zum 10.06.2022 im Rathaus, Landauer Str. 18, 94419 Reisbach, Zimmer - Nr. 18 öffentlich aus. Während der Auslegungsfrist konnten Anregungen vorgebracht werden.
Der Bebauungs- und Grünordnungsplan kann hier heruntergeladen werden. Die Einhaltung der lärmschutzrechtlichen Anforderungen ist über ein ausliegendes immissionsschutzrechtliches Gutachten sichergestellt. Auflagen wurden in die Planung übernommen.
Hier finden Sie die Bekanntmachung über die Änderung des Bebauungs- und Grünordnungsplanes "Am Straßäcker" - Deckblatt Nr. 2 (Satzungsbeschluss).